Geprüfte Personaldienstleistungsfachwirte IHK

Unser Lehrgangsangebot


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Zulassungsvoraussetzungen

Um zu klären, ob Sie die für eine Prüfungszulassung geforderten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Personaldienstleistungsfachwirt" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.

§ 2 - Zulassungsvoraussetzungen

"(Absatz 1) 
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(Absatz 2)
Die Berufspraxis muss im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und durch Tätigkeiten in der Personaldienstleistungswirtschaft erworben worden sein, die inhaltlich wesentliche Bezüge z. B. zu folgenden  Aufgaben haben: Durchführen von Arbeitsmarktanalysen, Beratung von Kunden, Erstellen von Mitarbeiterpotenzialanalysen, Planen von Personalentwicklungsmaßnahmen, Gestalten der unternehmensinternen und -externen Kommunikation sowie der Öffentlichkeitsarbeit.

(Absatz 3)
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."

Wichtig: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte sogenannte "Öffnungsklausel" nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.

Beachten Sie bitte: Unsere Mitarbeiter erteilen Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern nach bestem Wissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.

Prüfungsinhalte

Die Inhalte des DIHK-Rahmenstoffplans finden Sie auszugsweise hier:

1. Handlungsbereich: Analysieren von Märkten und Chancen

  • Märkte und Wettbewerber  beobachten und analysieren
  • Personaldienstleistungsunternehmen analysieren und Marktposition bestimmen
  • Marktchancen und Risiken erkennen und bewerten

2. Handlungsbereich: Auswahl und Weiterentwicklung von Personaldienstleistungen

  • Unterscheiden und erklären von Personaldienstleistungen
  • Erkennen von Trends und Innovationen
  • Konzeptionieren von Personaldienstleistungen

3. Handlungsbereich: Kundenbeziehungen

  • Auf verschiedenen Vertriebswegen akquirieren
  • Angebotsprofile erstellen und Alleinstellungsmerkmale berücksichtigen
  • Kundenbeziehungen herstellen und festigen sowie Marketinginstrumente einsetzen
  • Zusammenarbeit mit dem Kunden ausbauen und optimieren

4. Handlungsbereich: Personal finden und binden

  • Personal auf verschiedenen Rekrutierungswegen beschaffen
  • Persönliche fachliche Kompetenzen und Potenziale analysieren
  • Bedürfnisse ermitteln, Angebote unterbreiten
  • Arbeits- und projektbezogene Verträge gestalten
  • Gestaltungselemente der visuellen Verkaufsförderung
  • Kooperation und Kommunikation mit internen und externen Kunden des visuellen Marketings (Visual Merchandising)

5. Handlungsbereich: Auftragsbesetzung, Auftragsbegleitung und -nachbereitung

  • Auftragserfassung nach detailliertem Anforderungsprofil sicherstellen
  • Profilgerechte Auftragserfüllung sicherstellen
  • Verträge gestalten und Konditionsrahmen festlegen
  • Rahmenbedingungen für auftragsspezifische Qualifizierung festlegen
  • Auftragsbegleitende Qualitätssicherung gewährleisten
  • Auftragsnachbereitung und Beschwerdemanagement sicherstellen

6. Handlungsbereich: Personalführung und -entwicklung

  • Planen, Organisieren, Durchführen und Kontrollieren von Aus- und Weiterbildung
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen individuell fördern und entwickeln
  • Eigenes Führungsverhalten reflektieren
  • Motivieren, Führungsstile und –techniken anwenden
  • Mitarbeitergespräche führen
  • Gruppen moderieren
  • Konfliktmanagement anwenden
  • Arbeitsrechtliche Vorschriften kennen und anwenden

7. Handlungsbereich: Unternehmensführung, Prozessüberwachung, Erfolgskontrolle

  • Bei der Entwicklung und Ausgestaltung von Unternehmensstrategie, -werten und –kultur mitwirken und diese auf das eigene Verhalten beziehen
  • Administration überwachen, Ergebnisverantwortung übernehmen
  • Planungsprozesse durchführen, Budgets erarbeiten und überwachen
  • Korrekturmaßnahmen einleiten
  • Mit Unternehmen, Sozialpartnern, Arbeitsverwaltung und Bildungsträgern kooperieren
  • Intern kommunizieren und das Unternehmen öffentlich darstellen

Nächster Schritt: