Geprüfte Fachwirte für Außenwirtschaft IHK

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Zulassungsvoraussetzungen

Um diese Frage zu beantworten bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Außenwirtschaft IHK" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.

§ 2 - Zulassungsvoraussetzungen

"(Absatz 1)
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe
    • Groß- und Außenhandelskauffrau/-mann oder
    • Kauffrau/-mann im Einzelhandel oder
    • Industriekauffrau/-mann oder
    • Speditionskauffrau/-mann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(Absatz 2)
Die Berufspraxis muss im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum "Geprüften Fachwirt für Außenwirtschaft IHK" dienlich sind; die Berufserfahrung muss demzufolge inhaltlich wesentliche Bezüge z. B. zur Anbahnung und Abwicklung von Import-, Export- und Transithandelsgeschäften, zur Planung und Durchführung des Auslandsmarketings oder zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben haben.

(Absatz 3)
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."

Beachten Sie bitte: aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte sogenannte "Öffnungsklausel" nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.

Unsere Mitarbeiter erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.

Prüfungsinhalte

Die Inhalte des DIHK-Rahmenstoffplans finden Sie auszugsweise hier:

"Geprüfte Fachwirte für Außenwirtschaft IHK"

Ausweislich des DIHK-Rahmenstoffplans gliedert sich die Prüfung in 4 Handlungsbereiche, die Gegenstand des Moduls 1 sind: 

1. International Business Management umsetzen

  • Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen der Zielmärkte
  • Geld- und Kreditpolitik für Eintrittsstrategien
  • Ziele und Parameter der außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen
  • Instrumente der Konjunkturpolitik
  • Internationalisierung und Globalisierung des Unternehmens
  • Erarbeiten, Umsetzen und Auswerten von länderspezifischen Marketingkonzepten

2. Risk- und Changemanagement sicherstellen

  • Rechtliche Grundlagen für Risk Management in Deutschland
  • Arten der wirtschaftlichen, politischen und ethischen Risiken
  • Prozess des Risk Managements
  • Instrumente des Changemanagements
  • Kommunikation und Fehlervermeidung im Changemanagement

3. Außenhandelsgeschäfte durchführen

  • Digitalisierung im Außenhandel
  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Außenhandels
  • Zollrechtliche Bestimmungen und Zollverfahren
  • Außenwirtschaftsrecht, Ausfuhrkontrolle und Compliance
  • Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr mit Drittländern
  • Kaufvertrag im Außenhandel
  • Ein- und Ausfuhrkalkulation

4. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit in- und externen Partnern sicherstellen

  • Kommunizieren mit Partnern und Einsetzen von Präsentationstechniken
  • Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl, Durchführung der Personalrekrutierung
  • Planen und Steuern des Personaleinsatzes
  • Planen und Durchführen der Berufsausbildung
  • Fördern der beruflichen Entwicklung von Mitarbeitern
  • Gestalten von Arbeits- und Gesundheitsschutz

Nächster Schritt: