Sie haben Ihre Berufsausbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen und möchten nun eine berufliche Aufstiegsfortbildung "in Angriff nehmen"? 

Dann können Sie aufgrund Ihrer guten Leistungen möglicherweise ein Weiterbildungsstipendium zur Finanzierung Ihrer Fortbildung erhalten. Alle relevanten Informationen finden Sie in diesem Artikel.


Leistung lohnt sich: Förderung der beruflichen Fortbildung durch Stipendien

Was ist ein Weiterbildungsstipendium?

BACHELOR PROFESSIONAL-Absolventen [= IHK-Fachwirte & Fachkaufleute] können ein Studium ihrer Wahl an jeder deutschen Universität oder Fachhochschule aufnehmen!
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert kammergeprüfte Fortbildungen, die der beruflichen Höherqualifikation dienlich sind. Die Studienangebote von SOMMERHOFF, die auf Prüfungen der Kammern zum Betriebswirt, Fachwirt oder Fachkaufmann vorbereiten, kommen demnach für eine Förderung in Betracht.

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die SBB (= Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.

Wenn Sie sich bewerben möchten, lesen Sie bitte zuerst sorgfältig die Informationen auf dieser Internetseite.

 

Welche Leistungen werden gewährt?


Bei  SOMMERHOFF sind Sie "in guten Händen" - u.a. auch deshalb, da ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen wurde.

Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie "Stipendiatin" bzw. "Stipendiat" des Programms und können gefördert werden. 

Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 6.000 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 2.000 EUR - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von 6.000 EUR.

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Technischer Betriebswirt IHK, Betriebswirt IHK, Fachwirt IHK, Fachkaufmann IHK,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement, Moderations- & Präsentationstechniken
Wir arbeiten Hand in Hand – Wissenstransfer à la SOMMERHOFF
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
  • Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel

 

Welche Voraussetzungen werden an eine erfolgreiche Bewerbung geknüpft?

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.

SOMMERHOFF - menschlich, nah & individuell
Die SOMMERHOFF-Studienberater sind jederzeit ansprechbar und beraten Sie gern in allen Fragen Ihrer beruflichen Aufstiegsfortbildung!

Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden,
    oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen,
    oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.

SOMMERHOFF unterstützt die Landesbestenehrungen der deutschen Industrie- und Handelskammern
IHK-geprüfte Fortbildungslehrgänge genießen bundesweit hohe Akzeptanz in der Wirtschaft - u. a. wegen ihrer stark praxisbetonten Ausrichtung. Zudem ermöglichen sie den Zugang zu einem Studium an einer staatlichen Hochschule oder Fachhochschule - auch ohne Abitur!

 

An wen adressiere ich meine Bewerbung um ein Stipendium?

Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner:

Für die dualen Ausbildungsberufe koordiniert die SBB die einheitliche Umsetzung des Weiterbildungsstipendiums durch die beteiligten Kammern und weiteren zuständigen Stellen. Sie ist deren Ansprechpartnerin und stellt ihnen die Fördermittel des BMBF bedarfsgerecht für ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten bereit.

Wenn Sie eine duale Berufsausbildung absolviert haben, wenden Sie sich in allen Fragen zum Weiterbildungsstipendium an die Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war. 
In den Kammern und zuständigen Stellen gibt es jeweils Ansprechpartner, die Ihnen gerne weiter helfen. Sie wählen ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, beraten sie über förderfähige Weiterbildungen, entscheiden über deren Förderanträge, zahlen ihnen das Stipendium aus und begleiten sie während der gesamten Förderdauer.  

Je nach Berufsausbildung ist Ihre zuständige Stelle z. B. eine:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • Zahnärztekammer
  • Tierärztekammer
  • Apothekerkammer
  • Rechtsanwaltskammer
  • Notarkammer
  • Steuerberaterkammer
  • Landwirtschaftskammer bzw. eine Landesbehörde für Landwirtschaft
  • Einrichtung des öffentlichen Dienstes

Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie bitte in Ihren Berufsausbildungsvertrag. Ihre Kammer / zuständige Stelle hat ihn gegengezeichnet.

Für die Gesundheitsfachberufe ist die SBB Ihre Ansprechpartnerin für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium, die Aufnahme ins Stipendienprogramm, die Beratung über förderfähige Weiterbildungen und die Auszahlung der Fördergelder.

Sie können sich um ein Weiterbildungsstipendium bewerben, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf haben. Für landesrechtlich geregelte Berufe (wie z.B. Heilerziehungspfleger) ist eine Förderung durch das Bundesprogramm nicht möglich. 

Bundesgesetzlich geregelte Gesundheitsfachberufe sind:

  • Altenpfleger/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Hebamme / Entbindungspfleger
  • Logopädin / Logopäde
  • Masseur/in und medizin. Bademeister/in
  • Medizinisch-techn. Assistent/in - Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-techn. Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-techn. Radiologieassistent/in
  • Orthoptist/in
  • Pharmazeutisch-techn. Assistent/-in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologe / Podologin
  • Rettungsassistent/in

Diese Liste ist abschließend.

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Wie sieht der Bewerbungsablauf aus?

Die Bewerbung hat folgenden Ablauf:

  • Sie klären für sich anhand der Informationen auf der SOMMERHOFF-Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
  • Sie nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen Stelle auf.
  • Die zuständige Stelle sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu (Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen).
  • Sie senden das ausgefüllte Stammblatt mit den erforderlichen Belegen (Kopie des Prüfungszeugnisses und weitere Unterlagen) an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Aufnahme.
  • Sie erhalten das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stiftung Begabtenförderung.