Erfahren Sie mehr über das Aufstiegs-BAföG und die Möglichkeit zur finanziellen Förderung Ihrer beruflichen Ausbildung.


Aufstiegs-BAföG - Die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Wer erhält Aufstiegs-BAföG?

SOMMERHOFF unterstützt die Landesbestenehrungen der deutschen Industrie- und Handelskammern
IHK-geprüfte Fortbildungslehrgänge genießen bundesweit hohe Akzeptanz in der Wirtschaft - u. a. wegen ihrer stark praxisbetonten Ausrichtung. Zudem ermöglichen sie den Zugang zu einem Studium an einer staatlichen Hochschule oder Fachhochschule - auch ohne Abitur!

Sofern Sie
  • bislang keine andere gleichwertige Aufstiegsfortbildung haben fördern lassen

    oder

  • nach einem abgeschlossenen Bachelor-Studium noch keinen höheren Studienabschluss erworben haben

    und

  • die Zulassungsvoraussetzungen für die von Ihnen favorisierte Aufstiegsfortbildung erfüllen,

besteht dem Grunde nach – unabhängig von Einkommen und Vermögen – ein Anspruch auf Förderung Ihrer beruflichen Aufstiegsfortbildung(en). Eine gleichzeitige Förderung durch einen "Qualifizierungsscheck" bzw."Bildungsscheck" ist ausgeschlossen.

 

Kann ich Aufstiegs-BAföG für mehrere Aufstiegsfortbildungen beziehen?

"Aufstiegs-BAföG" können Sie in der Tat zweimal beziehen, denn gefördert wird sowohl eine Fortbildung auf der Ebene der Fachkaufleute (z. B. Personalfachkaufmann, Bilanzbuchhalter, Controller) und Fachwirte (z. B. Handelsfachwirte, Technische Fachwirte) als auch die hierauf aufbauende Höherqualifikation zum "Geprüften Betriebswirt IHK". Sie haben einen Meister- oder Techniker-Abschluss erworben und möchten nun Ihr Qualifikationsprofil "abrunden" durch eine hochwertige betriebswirtschaftliche Fortbildung? Dann ist der "Geprüfte Technische Betriebswirt IHK" die richtige Wahl! Auch wenn die Meister oder Techniker-Fortbildung bereits gefördert wurde - für den "Technischen Betriebswirt" erhalten Sie noch einmal "Aufstiegs-BAföG".

 

Welche Anforderungen werden an den Bildungsanbieter und sein Studienangebot gestellt?


Fortbildungsangebote von SOMMERHOFF sind förderfähig, da ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen wurde.

Beachten Sie bitte, dass nur die Angebote zertifizierter Bildungsanbieter, die ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen haben, eine Förderung nach dem AFBG erfahren. Dies ist bei SOMMERHOFF der Fall, da unsere Zertifizierung nach der internationalen Norm DIN ISO 9001 erfolgt ist. Zudem werden nur solche Studiengänge gefördert, die mindestens 400 Unterrichtseinheiten umfassen. Diese Voraussetzung ist bei den meisten unserer Vorbereitungslehrgänge erfüllt, da sie 405 Unterrichtsstunden oder mehr beinhalten.

 

In welcher Weise und Höhe werden Fortbildungskosten gefördert?

50,00 % der Studien- und Prüfungsgebühren werden als Zuschussbeitrag ausgezahlt und sind deshalb nicht rückzahlbar. Die verbleibenden 50,00 % können auf Darlehensbasis erlangt werden und sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren - längstens aber 6 Jahren - zins- und tilgungsfrei. Danach muss eine ratierliche Rückführung der Darlehensmittel erfolgen.

Aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels hat "Vater Staat" ein besonderes Interesse daran, dass Sie Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung erfolgreich abschließen. Deshalb wurde ein weiteres Förderinstrument in das "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz" aufgenommen, das für diesen Fall einen 50%igen Erlass der Darlehenssumme vorsieht.

Bitte beachten Sie, dass Kosten für Lernmateralien (Bücher und Gesetzestexte) keine Förderung erfahren.

Zudem ist - wie eingangs bereits erwähnt - eine gleichzeitige Förderung durch "Aufstiegs-BAföG" und den Bildungsscheck ausgeschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder in der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichten Handout "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - Änderungen ab 01. August 2020 auf einen Blick".

Die Antworten auf die häufigsten Fragen, welche sich im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung von "Aufstiegs-BAföG" stellen, finden Sie hier.

 

So fördert "Vater Staat" Ihre berufliche Fortbildung!

Auf unseren Internetseiten finden Sie umfangreiche Informationen zu den Themen "Aufstiegs-BAföG", Begabtenförderung, Bildungsscheck etc. Im Falle von Fragen sind unsere Berater gern für Sie da!